Miriam Gruß - Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion für Familienpolitik

Neues Gesetz verbessert Kinderschutz

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Foto: pixelio.de
(16.03.2011) Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung das neue Kinderschutzgesetz verabschiedet. "Im Vergleich zum alten Entwurf hat sich durch die Intervention der FDP Grundlegendes zum Positiven verändert", resümierte die bayerische Generalsekretärin Miriam Gruß.



Der Gesetzesentwurf enthielte zahlreiche FDP-Forderungen. Unter anderem die Bereitstellung von Familienhebammen oder die Festlegung von Qualitätskriterien bei Betreuungseinrichtungen. Trotz dieser Verbesserungen mahnte Gruß noch ungeklärte Fragen an: "Ein entscheidender Punkt ist die praktische Umsetzung auf kommunaler Ebene. Vor allem auf die bayerischen Jugendämter werden Mehrbelastungen zukommen. Dabei geht es nicht nur um bürokratische und personelle Veränderungen, sondern auch um die Kostenfrage: Auf Bayern kommen Kosten von ca. 15 Millionen Euro zu. Die Frage, wie dies finanziert und von Land und Kommunen letztendlich getragen werden soll, müssen wir jetzt gemeinsam konstruktiv angehen und Lösungsansätze finden."


Gruß, die als familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion maßgeblich an der Erarbeitung des Gesetzentwurfes beteiligt war, betonte aber auch, dass für einen besseren Schutz von Kindern vor Missbrauch und Vernachlässigung dieses Gesetz zwingend notwendig sei. "An der praktischen Umsetzung darf es deshalb nicht scheitern."

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