HartzIV: Kinder unterstützen, Leistungsgerechtigkeit bewahren
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(21.02.2011) Zur Hartz-IV-Reform erklärt die Generalsekretärin der FDP Bayern, Miriam Gruß:
Mit dem Kompromiss haben wir eine Hartz IV-Reform ermöglicht, die insbesondere bedürftigen Kindern zu Gute kommt und gleichzeitig die Leistungsgerechtigkeit nicht aus dem Auge verliert.
Erstmals gibt es einen nachvollziehbaren und verfassungskonformen Regelsatz für Erwachsene und Kinder, keine willkürliche Festlegung wie bisher. Zusätzlich profitieren 2,5 Millionen Kinder von neuen Leistungen im Rahmen des Bildungspakets – nicht nur Kinder von Hartz IV-Empfängern, sondern auch aus Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.
Die beste sozialpolitische Maßnahme ist und bleibt ein Arbeitsplatz. Hier stehen wir in Bayern dank der schwarz-gelben Wirtschaftspolitik sehr gut da. Wir dürfen die breite Mitte der Gesellschaft, die das erwirtschaftet, was von der Politik verteilt wird, nicht vergessen. Daher war uns als FDP wichtig, den populistischen Forderungen der Opposition nach willkürlichen und teuren Erhöhungen der HartzIV-Regelsätze nicht nachzugeben.
Die bayerische Wirtschaft profitiert insbesondere von einer Kontinuität und Planbarkeit bei der Leiharbeit. Mit der Lohnuntergrenze bei der Leiharbeit stützen wir den gut funktionierenden Arbeitsmarkt im Land und erhalten ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument für die bayerische Wirtschaft.
Mit der Finanzierung durch den Bund können die Kommunen den Familien und Kindern nun individuelle und passgenaue Lösungen anbieten. Ihnen überlassen wir viel Entscheidungsfreiheit, wie das Geld ausgegeben werden soll. Die Städte werden entlastet und sind dennoch erster Ansprechpartner für die Menschen vor Ort.
Die bayerische Wirtschaft profitiert insbesondere von einer Kontinuität und Planbarkeit bei der Leiharbeit. Mit der Lohnuntergrenze bei der Leiharbeit stützen wir den gut funktionierenden Arbeitsmarkt im Land und erhalten ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument für die bayerische Wirtschaft.
Mit der Finanzierung durch den Bund können die Kommunen den Familien und Kindern nun individuelle und passgenaue Lösungen anbieten. Ihnen überlassen wir viel Entscheidungsfreiheit, wie das Geld ausgegeben werden soll. Die Städte werden entlastet und sind dennoch erster Ansprechpartner für die Menschen vor Ort.



